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Bei uns bekommen Sie Brandschutzkonzepte, Brandschutzordnungen Teil A, B + C, Feuerwehrpläne sowie Flucht- und Rettungspläne. Um uns ein Bild der aktuellen Situation zu machen, führen wir brandschutztechnische Begehungen durch, überprüfen die vorhandenen baulichen Brandschutzeinrichtungen, erkennen Mängel und Lücken im Brandschutz und unterbreiten Vorschläge zur Verbesserung des Brandschutzes, um den Sicherheitsstandard zu erhöhen. Daraufhin verhandeln wir mit Bau- und Brandschutzbehörden und erarbeiten Alternativen zum Erreichen der geforderten und gewünschten Schutzziele. Nach der erfolgreichen Installation unserer Brandschutzeinrichtungen, überwachen wir die Einhaltung von Prüf- und Wartungsintervallen sowie den Umfang von auszuführenden Leistungen. Darüberhinaus qualifizieren und sensibilisieren wir Ihr Personal durch Schulungen und praktische Vorführungen und informieren über neue Verordnungen und Gesetze zum Thema Brandschutz

BRANDSCHUTZKONZEPT

Sie planen einen Neu- oder Umbau in Ihrem Unternehmen oder sind als Architekt mit der Planung beauftragt? Ziehen Sie uns bereits bei der Grundlagenermittlung zu Rate, um ein böses Erwachen zu vermeiden. Brandschutzkonzepte sind bei allen Sonderbauten Bestandteil des Bauantrages. Wir berücksichtigen die Anforderungen der Bauherrschaft und bringen Sie mit den gesetzlichen Anforderungen in Einklang. Ein durch einen Brandschutzingenieur erstelltes Brandschutzkonzept, bringt nicht nur die gewünschte Baugenehmigung sondern ist oftmals auch die kosteneffizienteste Betrachtung des Brandschutzes.

Brandschutzbeauftragte

Brandschutzbeauftragte sind das Bindeglied zwischen Management und einer effizienten Brandschutzorganisation. Sie kümmern sich um alle Belange des Brandschutzes im Unternehmen. Auch überwachen sie die Einhaltung von Maßnahmen des Brandschutzkonzeptes, Prüffristen von brandschutztechnischen Einrichtungen oder bilden Mitarbeiter in der Einhaltung von Brandschutzregularien aus. Bereits ab 100 im Betrieb anwesenden Personen kann die Vorhaltung eines Brandschutzbeauftragten Pflicht sein. Um die zeitlichen Kapazitäten Ihrer Mitarbeiter nicht zusätzlich zu strapazieren, können Sie über uns ganz bequem auf einen externen Beauftragten zugreifen.

Brandschutzordnung

Die Brandschutzordnung beschreibt alle Maßnahmen des organisatorischen Brandschutzes und ist somit ein wichtiges Maß für die Organisationssicherheit des Managements. Den Aushang des Teils A im Gebäude kennt jeder, doch eine Brandschutzordnung ist mehr. In vielen Sonderbauten ist das Vorhalten einer Brandschutzordnung Pflicht. Nutzen Sie daher unser Wissen in Sachen der Brandschutzplanung und kommen Sie bei Organisationsverschulden nicht in die Bredouille.

FLUCHT- UND RETTUNGSPLÄNE

Flucht- und Rettungspläne sind in ALLEN Arbeitsstätten Pflicht. Ebenso gehören sie in allen Gebäuden mit großer Personenansammlung zur Grundausstattung. Sie gewährleisten ein Minimum an Orientierung im Gefahrenfall für ortsfremde Personen. Eine spezielle Software und darauf speziell geschultes Personal sind der schnellste und kostengünstigste Weg zu Flucht- und Rettungsplänen nach Norm. Das einzige was wir benötigen sind die Grundrisspläne des Gebäudes.

FEUERWEHRPLÄNE

Feuerwehrpläne dienen der oftmals im Gebäude ortsunkundigen Feuerwehr als ein Mindestmaß an Orientierung. Sie gewährleisten so einen schnellen und schadenminimierenden Löscheinsatz der Feuerwehr, auch wenn niemand im Gebäude anwesend ist. Feuerwehrpläne sind bei vielen Sonderbauten Pflicht und der örtlichen Feuerwehr zur Verfügung zu stellen. Nutzen Sie das Know-How unserer Spezialisten und bekommen so ein normgerechtes Produkt gepaart mit praktischem Fachwissen.

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